Steuerberatung für Privatpersonen
Erstellung privater Steuererklärungen
Wir können Sie weder von der Verpflichtung zur Abgabe der Erklärungen befreien, noch von der Steuerbelastung und unseren Gebührenrechnungen. Aber durch fachkundige Unterstützung und einen hohen Serviceanspruch unsererseits versuchen wir Sie nach Möglichkeit zu entlasten.
Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
Wenn Sie es wünschen führen wir für Sie sämtliche steuerlichen Rechtsbehelfe über den Einspruch, oder sollte dieser nicht fruchten, zur Klage vor dem Finanzgericht um Ihr Recht durchzusetzen.
Prüfung von Steuerbescheiden
Die private Steuererklärung ist für Sie, eine wichtige Notwendigkeit für das Finanzamt und Sie als verantwortlicher Entscheidungsträger.
Durchführung von Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
Wir führen für Sie sämtliche Einsprüche oder Finanzgerichtsverfahren durch und beraten Sie vorab ob nach einem negativen Einspruch eine Klage Aussicht auf Erfolg hat und ob die Gerichtskosten in einem gesunden Verhältnis zum Streitwert stehen.
Steuerliche Beratung und Vorausberechnungen
in allen Fragen der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Erbschaft- und schenkungssteuerliche Beratung
sowie steuerliche Planung bei Vermögensübertragung und Erbauseinandersetzungen.
Strafbefreiende Selbstanzeige / Steuerstrafrecht
Die Selbstanzeige ist eine im deutschen Recht einmalige Möglichkeit, trotz Steuerhinterziehung nicht bestraft zu werden. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden, damit die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet.